Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 1824 Abs. 1, 107, 748, 1629 Abs. 2, 1809 Abs. 1
Überlassung eines Miteigentumsanteils an Grundstück an Minderjährigen; Vertretung des minderjährigen Erwerbers durch Eltern; Vertretungsausschluss; kein lediglich rechtlicher Vorteil
Die Überlassung
eines Grundstücks zu Miteigentum ist grundsätzlich als nicht
lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB
anzusehen.
OLG München, Beschl. v.
18.12.2023 – 34 Wx 311/23 e
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BauGB
§ 24
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung von GmbH an
Alleingesellschafter
Internetgutachten-Nr.:
201565
BeurkG § 34a
Ablieferung eines Ehe- und Erbvertrages im Original nach Eintritt
des Erbfalls
Internetgutachten-Nr.:
201732
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG
§§ 12 Abs. 1, 24 Abs. 6, 26; GBO § 18 Abs. 1
Eintragungshindernis bei fehlendem Nachweis der Verwalterbestellung
1. Auf Grund einer
Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG kann es erforderlich
sein, dass dem Grundbuchamt bei Umschreibung des Eigentums auf
einen neuen Erwerber neben der Erklärung des Verwalters auch
dessen Bestellung nachgewiesen wird.
2. Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 WEG durch Beschluss
der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt.
Die Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses in der
Wohnungseigentümerversammlung sind notwendige
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines solchen Beschlusses; es gelten
die allgemeinen Bestimmungen des WEG. Liegt ein hiernach
unwirksamer Beschluss vor, kommt insoweit ein
Eintragungshindernis im Sinne von § 18 Abs. 1 S. 1 GBO in
Betracht.
3. Die Prüfung der Verwalterzustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG ist
hiervon zu trennen; insoweit begründen Mängel der
Verwalterbestellung nicht notwendigerweise ein
Eintragungshindernis.
OLG Karlsruhe,
Beschl. v. 17.8.2023 – 19 W 57/22 (Wx)
Gesellschaftsrecht
AktG
§§ 142, 327a; HGB § 322
Handelsregisteranmeldung eines angefochtenen
Hauptversammlungsbeschlusses; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Squeeze-out
1. Die Durchführung
eines Squeeze Out (§§ 327a ff. AktG) kann bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen nur in eklatanten Fallgestaltungen
als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Dies kommt etwa in
Betracht, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der
gesetzgeberische Zweck entfremdet und stattdessen ein anderweit
aufgestelltes Verbot unterlaufen wird oder die beabsichtigte
Maßnahme in ihrer Benachteiligung der Minderheit über das vom
Gesetz vorgesehene Maß deutlich hinausgeht, wobei an den von den
Minderheitsaktionären zu führenden Nachweis einer
Zweckentfremdung hohe Anforderungen zu stellen sind.
2. Aktionäre, die die gerichtliche Bestellung eines
Sonderprüfers begehren (§ 142 Abs. 2 AktG), müssen ihren
Aktienbesitz bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung
über die Sonderprüfung halten. Erfolgt ein sie betreffender
Squeeze Out vor diesem Zeitpunkt, wird der Antrag unzulässig.
3. Wird durch einen Squeeze Out einem noch nicht rechtskräftig
beschiedenen Antrag auf Sonderprüfung auf diesem Wege der Boden
entzogen, kann dies den Squeeze Out rechtsmissbräuchlich machen,
wenn konkreter tatsächlicher Anhalt dafür besteht, dass die
Hauptaktionärin den Squeeze Out mit dem Ziel des Unterlaufens
der Sonderprüfung betreibt.
4. Die Beschlussfassung über den Squeeze Out erfordert u. a. die
Auslegung der festgestellten Jahresabschlüsse, nicht aber eines
Jahresabschlusses, der lediglich vom Vorstand aufgestellt,
jedoch bislang weder geprüft noch vom Aufsichtsrat gebilligt
wurde.
5. Die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils durch den
Abschlussprüfer (§ 322 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 5 HGB) ermöglicht
– anders als der Abbruch der Prüfung – eine formal
ordnungsgemäße Beendigung der Prüfung und erlaubt damit auch die
Feststellung des Jahresabschlusses.
KG, Beschl. v.
16.10.2023 – 2 AktG 1/23
IPR und ausländisches
Recht
FamFG § 69; BGB § 1684
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für
Sorgerechtsverfahren bei Umzug nach Großbritannien
Zieht der
hauptsächlich betreuende Elternteil mit dem Kind vom Inland in
einen Nicht-EU-Staat, ohne dass ein widerrechtliches Verbringen
des Kindes in das Ausland vorliegt, ist von einem sofortigen
Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes auszugehen, der
im laufenden Verfahren die internationale Zuständigkeit der
deutschen Gerichte entfallen lässt.
KG, Beschl. v.
1.8.2023 – 16 UF 49/23
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamGKG § 42 Abs. 2
Verfahrenswert einer Volljährigenadoption
In
Volljährigenadoptionsverfahren ist es bei der Anwendung des § 42
Abs. 2 FamGKG angemessen, als Verfahrenswert grundsätzlich 5 %
des Vermögens festzusetzen.
OLG Karlsruhe,
Beschl. v. 9.8.2023 – 5 UF 212/22
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