Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I vom 22 Oktober 2020, Seite 2187). Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9.10.2020 beschlossen, bzgl. der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen, die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.9.2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in Form der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verkündet
Im Bundesgesetzblatt vom 23. Juni 2020 wurde das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verkündet (BGBl. I, vom 23.6.2020, S. 1245).
Regierungsentwurf für ein "Zweites Corona-Steuerhilfegesetz"
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem insbesondere die Anpassung der Umsatzsteuer vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 vorgesehen ist.
Online-Suchabfrage bei Vorkaufsrechten in den Bereichen Naturschutz- und Wasserrecht für das Land Bremen
Für in dem Land Bremen belegene Grundstücke besteht ab dem 8. Juni 2020 für alle Notare deutschlandweit die Möglichkeit, online abzufragen, ob für das betreffende Grundstück ein Vorkaufsrecht nach BNatSchG/BremNatSchG oder WHG besteht.
Legalisation / Apostille im Vereinigten Königreich
Im Zuge der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus bietet das Foreign & Commonwealth Office in London nur eingeschränkten Zugang zur Erteilung von Apostillen.
Regierungsentwurf für ein "Corona-Steuerhilfegesetz"
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem insbesondere die steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und S. 3 Umwandlungssteuergesetz vorübergehend verlängert werden.