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Bundestag beschließt „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG)

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG) beschlossen. Durch das Gesetz werden die durch das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRuG) im Gesellschaftsrecht ab dem 01. August 2022 eröffneten Möglichkeiten für notarielle Online-Verfahren noch vor Inkrafttreten erweitert.

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Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Hessen in Kraft getreten

Die hessische Landesregierung hat am 28. April 2022 eine Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch (Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung) erlassen (GVBl. 234 f.).

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Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“

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KG: Ursprüngliche Berliner Umwandlungsverordnung vom 3.8.2021 nichtig – neue Verordnung seit 7.10.2021 in Kraft

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Neue Arbeitshilfe

Verordnungen gem. § 250 BauGB

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Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Hamburg in Kraft getreten

In der Freien und Hansestadt Hamburg wurde am 9.11.2021 die Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohnungseigentum nach § 250 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs verkündet (HmbGVBl. 2021, 727).

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Neue Arbeitshilfe

Übersicht über die Verlängerungszeiträume des COVID-19-G

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Covid-19-Gesetz bis einschließlich 31.8.2022 verlängert

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (sog. Covid-19-Gesetz) beschlossen.

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Verordnung nach § 201a BauGB in Hamburg in Kraft

Die Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs vom 13. Juli 2021 ist am 24. Juli in Kraft getreten.

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