23. Oktober 2020
WEMoG tritt zum 1.12.2020 in Kraft
Am 22. Oktober 2020 wurde das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I vom 22 Oktober 2020, Seite 2187). Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die umfangreichste Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit dessen Inkrafttreten abgeschlossen. Für die notarielle Praxis ergeben sich zahlreiche Veränderungen und Anpassungsbedarf bzgl. der verwendeten Muster. Die 10 wichtigsten Punkte für die notarielle Praxis haben wir hier zusammengefasst. Eine ausführliche Darstellung folgt im DNotI-Report, Ausgabe 22/2020 (erscheint Mitte November).
Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen findet sich in DNotI-Report 22-2020.