03. September 2021
Verordnung nach § 201a BauGB in Hamburg in Kraft
Die Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs vom 13. Juli 2021 ist am 24. Juli in Kraft getreten. Gem. § 1 S. 1 der Verordnung ist die (gesamte) Freie und Hansestadt Hamburg ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB.
Die Verordnung gilt gem. § 201a S. 2 BauGB für die Anwendung der Regelungen in § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 31 Abs. 3,
§ 175 Abs. 2 S. 2 und § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB, mithin für die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts, für die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus und die Anordnung städtebaulicher Gebote, insbesondere des Baugebots. Die Begründung findet sich in der Anlage der Verordnung.
Gem. § 2 der Verordnung tritt diese mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.