28. Juni 2021
Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG verabschiedet
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) verabschiedet, welches insbesondere den die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts regelnden Titel 16 des 2. Buchs des BGB (künftig: §§ 705 bis 740c BGB) vollständig neu fasst.
Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden nur wenige Modifizierungen vorgenommen. Die finale Fassung in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz kann hier abgerufen werden. Der Bericht des Ausschusses kann hier eingesehen werden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 keinen Einspruch erhoben.
Das Datum des Inkrafttretens des überwiegenden Teils des Gesetzes ist gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben worden.