10. Juli 2017

Inkrafttreten der neuen öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte in Nordrhein-Westfalen

Die naturschutz- und wasserrechtlichen Vorkaufsrechte werden voraussichtlich nicht vor dem 1. September 2017 in Kraft treten. Das für das Wirksamwerden beider Vorkaufsrechte erforderliche konstitutive Vorkaufsrechtsverzeichnis kann vor diesem Datum technisch nicht fertiggestellt und somit auch nicht verkündet werden.

Das gemeindliche Vorkaufsrecht der Stadt Köln wird voraussichtlich nicht vor dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die erforderliche ortsübliche Bekanntmachung des Widerrufs des Verzichts auf das gemeindliche Vorkaufsrecht wird vor diesem Datum nicht möglich sein, da das zur Bearbeitung der Vorkaufsrechtsanfragen erforderliche Personal noch nicht zur Verfügung steht.