04. Januar 2019
Hochwasserschutzrechtliches Vorkaufsrecht in Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat durch Allgemeinverfügung weiterhin auf die Ausübung des hochwasserschutzrechtlichen Vorkaufsrechts verzichtet.
Ausgenommen hiervon sind Verträge über Grundstücke, die in einer Positivliste genannt sind.
Die Positivliste wurde zum 1. Januar 2019 aktualisiert.
Die Allgemeinverfügung betrifft Grundstückskaufverträge, die im Jahre 2019 beurkundet werden.
Die Allgemeinverfügung und die Positivliste können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/17765.htm