04. August 2022

„Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ in Kraft getreten

Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde im März 2020 u. a. für Aktiengesellschaften die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten. Die entsprechenden Regelungen werden zum 31. August 2022 außer Kraft treten. Damit Aktiengesellschaften künftig von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch machen können, werden entsprechende Bestimmungen durch das nunmehr verabschiedete „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ in das Aktiengesetz eingefügt.

 

Die Regelungen bezieht sich neben einer Neufassung der aktienrechtlichen Bestimmungen auch auf die Generalversammlung bei Genossenschaften.

 

Das Gesetz ist überwiegend zum 21. Juli 2022 in Kraft getreten. Die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung kann hier abgerufen werden.