01. August 2019
Geplante Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes
Die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht war zunächst im Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehen. Die Maßnahme erfolgt nunmehr in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren.
Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer sind dabei unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Absenkung der 95 Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent,
- Einführung eines neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften,
- Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre,
- Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen,
- Verlängerung der Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf fünfzehn Jahre
Das Gesetz soll am 1.1.2020 in Kraft treten.