09. September 2021
Covid-19-Gesetz bis einschließlich 31.8.2022 verlängert
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (sog. Covid-19-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht nunmehr in dem geänderten § 7 eine Anwendbarkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen (u.a. zu Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre) bis einschließlich 31.8.2022 vor.