28. Juni 2021
Bundesrat stimmt neuer ImmoWertV zu
In seiner Sitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der Neufassung der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) zugestimmt.
Gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat nur wenige Änderungen vorgenommen. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse des Bundesrates ist hier einsehbar. Der Beschluss des Bundesrates nebst Entschließung kann hier abgerufen werden.
Die Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.