28. Juni 2021
Bundesrat billigt Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 das Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 beschlossen, keinen Einspruch zu erheben. Die zusätzlich gefasste Entschließung des Bundesrates kann hier eingesehen werden.
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz sieht u.a. einen Ausbau des Transparenzregisters zu einem Vollregister vor und schafft zudem die gesetzliche Grundlage für ein automatisiertes Einsichtnahmeverfahren, das in der notariellen Praxis zu einer Arbeitserleichterung führen dürfte. Zudem ist zu beachten, dass das Beurkundungsverbot des § 10 Abs. 9 GwG erweitert wird für den Fall des Erwerbs einer Immobilie mittels Anteilserwerbs, wenn eine ausländische Vereinigung Hauptgesellschafterin der Eigentümergesellschaft werden soll (Ergänzung des § 20 GwG).
Das Gesetz tritt überwiegend am 1. August 2021 in Kraft.