04. Juni 2021
Bundesrat billigt Baulandmobilisierungsgesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
Am 28.5.2021 haben zwei für die notarielle Praxis besonders wichtige Gesetzgebungs-/Verordnungsvorhaben den Bundesrat passiert.
Der Bundesrat hat gegen das sog. Baulandmobilisierungsgesetz keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht allerdings noch aus. Der vollständige Text des Gesetzes kann hier abgerufen werden. Voraussetzung für das gem. § 250 BauGB n. F. vorgesehene Genehmigungserfordernis für die Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum ist jedoch, dass die Landesregierung ein Gebiet durch Verordnung zum „angespannten Wohnungsmarkt“ i. S. d. § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB erklärt hat. Vgl. zu den weiteren Voraussetzungen bereits hier.
Des Weiteren hat der Bundesrat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) zugestimmt. Der vollständige Verordnungstext kann hier abgerufen werden. Auch hier steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt noch aus. Die Verordnung enthält detaillierte Regelungen zur Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, insb. auch zu den nach Inkrafttreten des WEMoG erforderlichen Maßangaben im Aufteilungsplan.