04. Oktober 2023

Beitritt von China und Kanada zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Übereinkommen“)

Die Volksrepublik China ist dem Haager Übereinkommen mit Wirkung zum 7. November 2023 beigetreten. Zuständig für die Ausstellung der Apostille ist das Ministry of Foreign Affairs. Dieses kann die Foreign Affairs Offices der Provinzen, Autonomen Regionen und Regierungsunmittelbaren Städte zur Austellung der Apostille für jene Urkunden ermächtigen, die in ihrem jeweiligen Verwaltungsgebiet angefertigt wurden. Für die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau gilt das Haager Übereinkommen bereits und auch weiterhin.

 

Zudem ist Kanada dem Haager Übereinkommen mit Wirkung zum 11. Januar 2024 beigetreten. Als zuständige Behörden zur Ausstellung der Apostille hat Kanada die folgenden fünf bestimmt: Department of Foreign Affairs, Trade and Development, Ministry of the Attorney General of British Columbia, Ministry of Justice of Alberta, Ministry of Justice and Attorney General of Saskatchewan und Ministry of Public and Business Service Delivery of Ontario.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einspruch gegen den Beitritt der beiden Staaten zum Haager Übereinkommen eingelegt. Von den genannten Tagen an bedürfen notarielle Urkunden aus Kanada und der Volksrepublik China zur Verwendung in Deutschland mithin keiner Legalisation mehr. Vielmehr genügt die Anbringung der Apostille.

 

Das Haager Übereinkommen ist nunmehr für mehr als 125 Staaten weltweit in Kraft getreten. Aus deutscher Sicht ist nur noch für einige wenige bedeutende Staaten (Indien, Syrien, Vietnam) die Legalisation erforderlich. Eine detaillierte Länderübersicht stellt das DNotI unter www.dnoti.de/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/IPR-und-auslaendisches-Recht/liste-haager-apostille-data.pdf bereit.