04. Februar 2021
Baulandmobilisierungsgesetz
In seiner Sitzung vom 28. Januar 2021 hat der Bundestag erstmalig über den Gesetzentwurf der Bundesregierung bzgl. eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beraten. Der Gesetzentwurf wurde anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Wann und in welcher Form das Gesetz in Kraft tritt, ist deshalb weiterhin offen. Der Entwurf enthält mit § 250 BauGB-E u. a. eine Norm, die die Bildung von Wohnungseigentum an bestehenden Gebäuden in angespannten Wohnungsmärkten von einer Genehmigung abhängig macht, sofern die Landesregierung diese Gebiete durch Rechtsverordnung zu solchen bestimmt hat (§ 250 Abs. 1 S. 2 BauGB-E). Für bestimmte Tatbestände ist in § 250 Abs. 3 BauGB-E vorgesehen, dass die Genehmigung zwingend zu erteilen ist. Dies soll bspw. bei der Aufteilung eines Nachlassgrundstücks zugunsten von Miterben, der Veräußerung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige und der Veräußerung an Mieter gelten. Der Regierungsentwurf kann im Volltext hier abgerufen werden.