26. Februar 2018
Aktuelle Informationen zur Ausübung des neuen hochwasserschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in den Bundesländern
Mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II, BGBl. I 2017, S. 2193) wurde in § 99a Abs. 1 WHG ein hochwasserschutzrechtliches Vorkaufsrecht für die Länder geschaffen. Dem Land steht ein Vorkaufsrecht zu, wenn es das Grundstück für Maßnahmen des Hochwasser- oder Küstenschutzes benötigt (vgl. DNotI-Report 24/2017, 190).
Das Deutsche Notarinstitut hat mit der Unterstützung der Notarkammern eine Übersicht mit Informationen zur Ausübung des Vorkaufsrechts in den einzelnen Bundesländern erstellt. Bitte beachten Sie, dass sich kurzfristig Änderungen ergeben. Die Übersicht können sie hier abrufen.