29. Juni 2018
Änderung der GVO zum 1.7.2018
Erweiterung des Kreises der genehmigungsfreien Rechtsgeschäfte; Übergangsfälle
Am 1.7.2018 wird eine Änderung der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in Kraft treten. Ergänzt wird § 2 Abs. 1 S. 2 GVO um einen neuen Befreiungstatbestand (Nr. 6), nach dem eine Genehmigung nicht mehr erforderlich ist, wenn im Zeitpunkt der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Rechtserwerbs oder im Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs kein Anmeldevermerk gemäß § 30b Abs. 1 VermG im Grundbuch eingetragen ist (BGBl. 2016 I, S. 2602).
In einem Gutachten hat sich das DNotI mit den Konsequenzen der Gesetzesänderung für die notarielle Gestaltungspraxis auseinandergesetzt. Das Gutachten ist unter www.dnoti-online-plus.de unter der Nr. 164356 abrufbar.