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Inkrafttreten des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen zum 17.10.2024

Zum 17.10.2024 trat das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (BGBl. I. 2024, Nr. 306) in Kraft.

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Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts

Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode waren einige familienrechtliche Reformgesetze angekündigt worden (u. a. zur Reform des Abstammungs-, Sorge- und Unterhaltsrechts, Einführung der Verantwortungsgemeinschaft, usw.; vgl. zum Stand der Reformvorhaben die Übersicht unter www.famrz.de/arbeitshilfen/gesetzgebungsverfahren.html). Verabschiedet wurden nun das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) v. 19.6.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 206), das zum 1.11.2024 in Kraft treten wird, sowie die Namensrechtsreform. Das dieser zugrunde liegende „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts“ vom 11.6.2024 (BGBl. 2024 I, Nr. 185) soll zum 1.5.2025 in Kraft treten. Die maßgebliche Überleitungsvorschrift für „Altfälle“ findet sich in Art. 229 § 67 EGBGB.

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Hinweis auf Übergangsvorschriften zur GbR im Grundbuch; Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024

Am 1.1.2024 tritt das MoPeG in Kraft. Art. 1 MoPeG sieht einige Änderungen im BGB vor, die sich gemeinsam mit den in Art. 40, 41 MoPeG geregelten Anpassungen der GBO sowie der GBV stark auf das Recht der GbR im Grundbuch auswirken werden. Insbesondere entfällt die Regelung des § 899a BGB. Zudem wird § 47 Abs. 2 GBO dahingehend geändert, dass für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Recht nur eingetragen werden soll, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist.

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Beitritt von China und Kanada zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Übereinkommen“)

Die Volksrepublik China ist dem Haager Übereinkommen mit Wirkung zum 7. November 2023 beigetreten.

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Neuerungen zur Inhabilität von GmbH-Geschäftsführern und den entsprechenden Versicherungen

Durch das DiRUG wurde zum 1.8.2023 in § 6 Abs. 2 GmbHG ein neuer Satz 3 eingefügt (s. für das Aktienrecht § 76 Abs. 3 S. 3 AktG n. F.). Seither sind Personen vom Amt des Geschäftsführers einer GmbH ausgeschlossen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR aufgrund gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben dürfen, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt und das Verbot mit demjenigen in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG vergleichbar ist.

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Reformiertes Stiftungszivilrecht zum 01. Juli 2023

Ab dem 01. Juli 2023 gelten die neuen Bestimmungen des BGB zum Stiftungszivilrecht. Damit tritt ein wesentlicher Teil der Stiftungsrechtsreform in Kraft (Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes v. 16.7.2021, BGBl. I 2021, S. 2947 [StiftRRG]), deren Hauptanliegen die abschließende bundesrechtliche Regelung des materiellen Stiftungsrechts und die Einführung eines Stiftungsregisters sind.

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Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in Kraft getreten

Zum 01. März 2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in Kraft getreten. Neben der Einführung von Regelungen zur grenzüberschreitenden Spaltung sowie zum grenzüberschreitenden Formwechsel werden das Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung reformiert und einige Regelungen für innerstaatliche Sachverhalte modernisiert.

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Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten

Zum 01. Januar 2023 ist das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft getreten. Es führt zu zahlreichen Neuerungen auch für die notarielle Praxis, insbesondere im Bereich der Genehmigungstatbestände der §§ 1848 ff. BGB n.F. (entspricht §§ 1821 ff. BGB a.F.)

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„Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ in Kraft getreten

Zum 21. Juli 2022 ist das „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ in Kraft getreten. Es betrifft neben den Aktiengesellschaften auch die Generalversammlung bei Genossenschaften.

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