Spanien: Übersetzung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)
EuErbVO Artt. 67 Abs. 1, 69 Abs. 5
Spanien: Übersetzung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)
I. Sachverhalt
Dem Grundbuchamt wird zum Nachweis der Erbfolge gem.
II. Frage
Verlangt das Grundbuchamt zu Recht die Übersetzung des ENZ?
III. Zur Rechtslage
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) dient nach
Daraus ergibt sich, dass jedenfalls die Formularbestandteile des ENZ keiner Übersetzung bedürfen (BeckOK-GBO/Wilsch, Std.: 1.5.2018, § 35 Rn. 38; Schmitz,
Einer Übersetzung nicht zugänglich sind Eigennamen und persönliche Daten. Dagegen kann eine Übersetzung der darüber hinausgehenden Textbestandteile verlangt werden, die die Behörde nicht aus eigener Sprachkompetenz verstehen kann. Ein Beispiel wäre etwa die Angabe eines bestimmten ausländischen Güterstandes (Schmitz,
162990
Erscheinungsdatum:10.07.2018
RechtsbezugInternational
Erschienen in: Normen in Titel:EUErbVO Art. 69 Abs. 5; EUErbVO Art. 67 Abs. 1