Verschmelzung auf den Alleingesellschafter; Überschuldung des Alleingesellschafters; Erklärung gegenüber dem Registergericht
UmwG §§ 120, 152
Verschmelzung auf den Alleingesellschafter; Überschuldung des Alleingesellschafters; Erklärung gegenüber dem Registergericht
Bei einer Verschmelzung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf ihren Alleingesellschafter ist eine Erklärung, wonach die Verbindlichkeiten des Gesellschafters sein Vermögen nicht übersteigen, nicht erforderlich.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2020 – I-27 W 98/20
Problem
Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft (die genaue Rechtsform ist dem Beschluss nicht zu entnehmen) wurde auf ihren Alleingesellschafter verschmolzen. Das Registergericht forderte eine Erklärung des Gesellschafters dahingehend, dass seine Verbindlichkeiten sein Vermögen nicht übersteigen – er also nicht „überschuldet“ sei.
In der Literatur wird teilweise befürwortet, den Rechtsgedanken des
Entscheidung
Dieser Auffassung folgt das OLG Hamm nicht. Es schließt sich vielmehr der h. M. an, wonach eine solche Erklärung nicht erforderlich ist. Der Gesetzgeber habe den wirtschaftlichen Zustand des Zielrechtsträgers – anders als beim Fall der Ausgliederung vom Einzelunternehmen gemäß
Im Einzelfall könne eine Verschmelzung zwar gemäß
Entscheidung, Urteil
Gericht:OLG Hamm
Erscheinungsdatum:03.11.2020
Aktenzeichen:27 W 98/20
Rechtsgebiete:Umwandlungsrecht
Erschienen in: Normen in Titel:UmwG §§ 120, 152