Steuerrecht
Erbschaft & Schenkung
- Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) vom 16.12.2019 (pdf)
- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2019 (= Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStH 2019) (pdf)
- Erlass zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vom 30.09.2013 (pdf)
- Erlass vom 1.12.2023 zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2024 (pdf)
Grunderwerbsteuer
- Grunderwerbsteuersätze, Stand 01/2024 (pdf)
- Verwaltungsanweisungen der Bundesländer zum Verzicht auf Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, Stand 01/2024 (hier)
Ertragsteuern
- Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Einkommensteuer-Richtlinien einschließlich der Hinweise hierzu finden Sie in: „Amtliches Einkommensteuer-Handbuch“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
- Körperschaftsteuergesetz, Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung und Körperschaftsteuer-Richtlinien einschließlich der Hinweise hierzu finden Sie in: „Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Umsatzsteuer
Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie Umsatzsteuer-Anwendungserlass finden Sie in: „Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe“ auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Urteile des Bundesfinanzhofs
finden Sie auf der Homepage des BFH.
Hinweis für die Praxis: Die Finanzverwaltung bestimmt, welche BFH-Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden und welche nicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist gleichbedeutend mit einer Dienstanweisung an die Finanzämter, die Grundsätze des veröffentlichten BFH-Urteils in gleichgelagerten Fällen anzuwenden. Die Finanzverwaltung lehnt bisweilen eine derartige Veröffentlichung ab. Entscheidungen des BFH werden dann im Bundessteuerblatt entweder überhaupt nicht oder mit einem Nichtanwendungserlass veröffentlicht, mit dem die Finanzbehörden angewiesen werden, eine Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. In der Praxis kann somit u. U. Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Auffassung der Finanzverwaltung zu der vom BFH entschiedenen Rechtsfrage bestehen.
Informationen der Finanzverwaltung
auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern, unter anderem:
- „Steuertipps für Haus und Grund“
- „Steuerinformationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“