Auslaufen der Übergangsvorschriften des § 48 Abs. 1 S. 2, Abs. 3. S. 3 WEG zum 31.12.2025
Das WEMoG hat das Wohnungseigentumsrecht zum 1.12.2020 grundlegend reformiert. Einige Regelung des „alten“ Rechts gelten jedoch aufgrund von Übergangsvorschriften noch bis zum 31.12.2025 weiter. Dieses Datum naht und es stellt sich die Frage nach den Auswirkungen für die notarielle Praxis.
DNotI-Report Sonderheft 10 Jahre Europäische Erbrechtsverordnung
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27.7.2012 wurde die „Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses“ veröffentlicht. Die sog. EuErbVO gilt seit dem 17. August 2015, feiert mithin im August 2025 ihr 10-jähriges Wirken.
Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze
Mit Verordnung vom 24.4.2025 hat das Bundesministerium der Justiz die Grundbuchverfügung um § 43a GBV ergänzt. Die Norm regelt, dass in bestimmten Fällen in der Regel ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 1 GBO an der Einsicht in das Grundbuch vorliegt. Es ist denkbar, dass künftig vermehrt Beteiligte, die dem subjektiven Anwendungsbereich von § 43a GBV unterfallen, bei Notarinnen und Notaren Grundbuchauszüge erbeten.